Leonberg verfügt über 8 Friedhöfe, welche sich in städtischer Trägerschaft befinden. Sie dienen grundsätzlich der Bestattung Leonberger Einwohner/innen.
Als Ausnahmeregelung lässt die Friedhofsordnung in begründeten Fällen auch die Bestattung Auswärtiger zu; hierfür werden erhöhte Bestattungsgebühren erhoben.
Der Ratgeber für den Trauerfall ist auch als Blätterkatalog hier einsehbar.
alle Friedhöfe und Aussegnungshallen im LeoMaps-Stadtplan anzeigen
Mai bis September 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Oktober bis April 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Auf welchem der Friedhöfe die Verstorbenen bestattet werden, richtet sich nach dem letzten Wohnort. Sofern die Kapazität der Friedhöfe es zulässt, können Bestattungen auch auf einem anderen Friedhof der Stadt Leonberg erfolgen.
Für die Friedhöfe in der Seestraße, in Eltingen und den Alten Friedhof Höfingen können nur Urnengräber erworben werden.
Die Frage, ob Verstorbene erd- oder feuerbestattet werden sollen, hängt von deren erklärtem oder mutmaßlichem Willen ab, an den die Hinterbliebenen gebunden sind. Dagegen ist die Entscheidung über die Art der Grabstätte - Wahlgrab oder Reihengrab - meist den Hinterbliebenen überlassen.
In einem Reihengrab ist eine Bestattung möglich ist. Das Grab läuft nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab und muss dann von den Angehörigen geräumt werden.
Für Erdbestattungen werden Wahlgräber für 2 oder 4 Belegungen zur Verfügung gestellt. In Urnenwahlgräbern können maximal 5 Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.
In einem Kindergrab ist eine Bestattung möglich. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter des verstorbenen Kindes.
Auf dem Waldfriedhof, dem Neuen Friedhof Höfingen und dem Alten Friedhof Warmbronn können Urnen anonym in einer äußerlich nicht gekennzeichneten Rasenfläche beigesetzt werden.
In diesem Grabfeld können Verstorbene muslimischen Glaubens bestattet werden. Es handelt sich um Wahlgräber für nur eine Bestattung mit Ausrichtung nach Mekka. Die Beisetzung erfolgt im Sarg; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Beisetzung im Leintuch möglich. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.
Es handelt sich um Wiesenflächen auf dem Waldfriedhof mit einem gewachsenen Baumbestand und auf dem Neuen Friedhof Höfingen mit jungen Bäumen. Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Stadt Leonberg. Unter den Bäumen (nicht am Baum) werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Jede Urne erhält eine Kennzeichnung in Form einer Steinstele mit den Lebensdaten der Verstorbenen. Hierfür ist der Abschluss eines Vertrages mit der Genossenschaft NetzwerkStein erforderlich. Die Leistungen der Genossenschaft und der Stadt Leonberg werden mit dem Antrag auf Bestattung zu einem festen Komplettpreis erworben. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder zu stellen.
Friedhofswesen - Informationen zum Grabfeld “Bestattung unter Bäumen“
Diese Grabfelder gibt es auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen. Sie werden von der Württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft dauerhaft bepflanzt und gepflegt. Die Grabsteine werden über die Genossenschaft NetzwerkStein (Waldfriedhof) und die Arbeitsgemeinschaft Bildhauerei Geisselhardt/Die Steinwerkstatt Stefan Machmer (Neuer Friedhof Höfingen) veräußert, erstellt und betreut.
Friedhofswesen - Informationen zu Pflegeleichtgräbern im Urnengemeinschaftsgrabfeld
Diese Bestattungsform steht nur für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Warmbronn zur Verfügung. Eine Urnennische in der Urnenwand kann als Urnenreihengrab (1 Urne) oder Urnenwahlgrab (max. 4 Urnen) erworben werden. Auch hier ist der Grabschmuck auf die dafür vorgesehene Ablagefläche zu legen oder zu stellen.
Derzeit können keine neuen Urnennischen erworben werden, da keine freien Grabplätze mehr vorhanden sind.
Bei der Grabgestaltung ist darauf zu achten, dass die Gräber gärtnerisch (Bepflanzung) angelegt werden. Grababdeckungen aus totem Material, wie z.Bsp. Kiesabdeckungen oder Grabplatten, sind nicht zulässig (Ausnahme: Abteilung 66 auf dem Waldfriedhof).
Vor der Aufstellung von Grabmalen ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen.
Um die Würde des Ortes und ein einheitliches Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe zu wahren, sind in der Friedhofsordnung die Gestaltungsvorschriften für Grabmale festgelegt.
An der Urnenwand sind einheitliche Abdeckplatten angebracht, welche individuell beschriftet werden können.
Für die Benutzung der Friedhöfe und deren Anlagen werden Gebühren nach der Bestattungsgebührenordnung erhoben.
Erdbestattung - Gebühren für Leonberger Bürger
Erdbestattung - Gebühren für Auswärtige
Urnenbeisetzung - Gebühren für Leonberger Bürger
Urnenbeisetzung - Gebühren für Auswärtige
Informationen zu Bestattungsunternehmen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Bereitschaftsdienste auf unserer Seite Bürger & Stadt - Amtsblatt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Friedhofsordnung.