Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Quickmenu
Römergalerie Neue Stadtmitte
Seiteninhalt

Friedhofs- und Bestattungswesen

Leonberg verfügt über 8 Friedhöfe, welche sich in städtischer Trägerschaft befinden. Sie dienen grundsätzlich der Bestattung Leonberger Einwohner/innen.

Als Ausnahmeregelung lässt die Friedhofsordnung in begründeten Fällen auch die Bestattung Auswärtiger zu; hierfür werden erhöhte Bestattungsgebühren erhoben.



Ratgeber auch als Blätterkatalog

Der Ratgeber für den Trauerfall ist auch als Blätterkatalog hier einsehbar.


Friedhöfe und Aussegnungshallen in Leonberg mit Anschrift


Aussegnungshalle Höfingen
 


Aussegnungshalle Waldfriedhof
 


Friedhof Eltingen
 


Friedhof Gebersheim
 


Friedhof Seestraße
 


Höfingen Alter Friedhof
 


Höfingen Neuer Friedhof
 


Waldfriedhof Leonberg
 


Warmbronn Alter Friedhof
 


Warmbronn Neuer Friedhof
 


 

alle Friedhöfe und Aussegnungshallen im LeoMaps-Stadtplan anzeigen


Öffnungszeiten aller Leonberger Friedhöfe

Mai bis September 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Oktober bis April 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Was tun im Trauerfall?


Wo Verstorbene bestattet werden (mit Suchfunktion)

Auf welchem der Friedhöfe die Verstorbenen bestattet werden, richtet sich nach dem letzten Wohnort. Sofern die Kapazität der Friedhöfe es zulässt, können Bestattungen auch auf einem anderen Friedhof der Stadt Leonberg erfolgen.

Für die Friedhöfe in der Seestraße, in Eltingen und den Alten Friedhof Höfingen können nur Urnengräber erworben werden.

Abteilungen und Verstorbene auf Leonbergs Friedhöfen in LeoMaps finden

LeoMaps: Friedhöfe - Leonberg
Leonberg
Friedhof Seestraße
Waldfriedhof
 
Warmbronn
Neuer Friedhof Warmbronn
Alter Friedhof Warmbronn
 
Eltingen
Friedhof Eltingen
Höfingen
Neuer Friedhof Höfingen
Alter Friedhof Höfingen
 
Gebersheim
Friedhof Gebersheim
 
... weiß nicht
 

 


Verzeichnis Ehrengrabstätten


Verschiedene Grabarten

Die Frage, ob Verstorbene erd- oder feuerbestattet werden sollen, hängt von deren erklärtem oder mutmaßlichem Willen ab, an den die Hinterbliebenen gebunden sind. Dagegen ist die Entscheidung über die Art der Grabstätte - Wahlgrab oder Reihengrab - meist den Hinterbliebenen überlassen.

Reihengrab

In einem Reihengrab ist eine Bestattung möglich ist. Das Grab läuft nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab und muss dann von den Angehörigen geräumt werden.

Wahlgrab

Für Erdbestattungen werden Wahlgräber für 2 oder 4 Belegungen zur Verfügung gestellt. In Urnenwahlgräbern können maximal 5 Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.

Kindergrab

In einem Kindergrab ist eine Bestattung möglich. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter des verstorbenen Kindes.

Anonymes Grabfeld (Urnenreihengrab)

Auf dem Waldfriedhof, dem Neuen Friedhof Höfingen und dem Alten Friedhof Warmbronn können Urnen anonym in einer äußerlich nicht gekennzeichneten Rasenfläche beigesetzt werden.

Muslimisches Grab (Wahlgrab)

In diesem Grabfeld können Verstorbene muslimischen Glaubens bestattet werden. Es handelt sich um Wahlgräber für nur eine Bestattung mit Ausrichtung nach Mekka. Die Beisetzung erfolgt im Sarg; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Beisetzung im Leintuch möglich. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.

Grabfeld "Bestattung unter Bäumen"

Es handelt sich um Wiesenflächen auf dem Waldfriedhof mit einem gewachsenen Baumbestand und auf dem Neuen Friedhof Höfingen mit jungen Bäumen. Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Stadt Leonberg. Unter den Bäumen (nicht am Baum) werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Jede Urne erhält eine Kennzeichnung in Form einer Steinstele mit den Lebensdaten der Verstorbenen. Hierfür ist der Abschluss eines Vertrages mit der Genossenschaft NetzwerkStein erforderlich. Die Leistungen der Genossenschaft und der Stadt Leonberg werden mit dem Antrag auf Bestattung zu einem festen Komplettpreis erworben. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder zu stellen.


Friedhofswesen - Informationen zum Grabfeld “Bestattung unter Bäumen“


Pflegeleichtgräber im Urnengemeinschaftsgrabfeld (Urnenreihengrab)

Diese Grabfelder gibt es auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen. Sie werden von der Württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft dauerhaft bepflanzt und gepflegt. Die Grabsteine werden über die Genossenschaft NetzwerkStein (Waldfriedhof) und die Arbeitsgemeinschaft Bildhauerei Geisselhardt/Die Steinwerkstatt Stefan Machmer (Neuer Friedhof Höfingen) veräußert, erstellt und betreut.


Friedhofswesen - Informationen zu Pflegeleichtgräbern im Urnengemeinschaftsgrabfeld


Urnenwand Alter Friedhof Warmbronn

Diese Bestattungsform steht nur für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Warmbronn zur Verfügung. Eine Urnennische in der Urnenwand kann als Urnenreihengrab (1 Urne) oder Urnenwahlgrab (max. 4 Urnen) erworben werden. Auch hier ist der Grabschmuck auf die dafür vorgesehene Ablagefläche zu legen oder zu stellen.

Derzeit können keine neuen Urnennischen erworben werden, da keine freien Grabplätze mehr vorhanden sind.


Grabgestaltung

Bei der Grabgestaltung ist darauf zu achten, dass die Gräber gärtnerisch (Bepflanzung) angelegt werden. Grababdeckungen aus totem Material, wie z.Bsp. Kiesabdeckungen oder Grabplatten, sind nicht zulässig (Ausnahme: Abteilung 66 auf dem Waldfriedhof).

Vor der Aufstellung von Grabmalen ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen.

Um die Würde des Ortes und ein einheitliches Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe zu wahren, sind in der Friedhofsordnung die Gestaltungsvorschriften für Grabmale festgelegt.

An der Urnenwand sind einheitliche Abdeckplatten angebracht, welche individuell beschriftet werden können.

Friedhofsordnung der Stadt Leonberg


Gebühren


Bestattungsunternehmen

Informationen zu Bestattungsunternehmen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Bereitschaftsdienste auf unserer Seite Bürger & Stadt - Amtsblatt.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Friedhofsordnung.

Dokumente


Favoriten