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Beglaubigungen von Unterschriften (öffentlich)

Eine öffentliche Beglaubigung wird nur vom Notar vorgenommen.

  • Bei Unterschriftsbeglaubigungen, die einer Eintragung ins Vereinsregister oder Handelsregister dienen, wird vom Amtsgericht generell eine öffentliche Beglaubigung gefordert.
  • Auch sollten Unterschriftsbeglaubigungen die für Grundstücksgeschäfte und damit verbundene Grundbuchangelegenheiten betreffen, öffentlich beglaubigt werden. Ebenso damit verbundene Vollmachten.
  • Für Angelegenheiten im Ausland wird ebenfalls eine öffentliche Beglaubigung empfohlen.

Die Kosten einer öffentlichen Beglaubigung sind nach Wert gestaffelt. Mindestens jedoch 23,80 €.

 

Bitte beachten Sie:
Das Grundbuchamt für Leonberg ist dem Amtsgericht Waiblingen, Grundbuchamt angegliedert. Da Leonberg nun nicht mehr Sitz eines Grundbuchamts ist, bestellt die Stadt keinen Ratschreiber mehr.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Grundbuchauszüge