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Beglaubigungen von Unterschriften (öffentlich)
Eine öffentliche Beglaubigung wird nur vom Notar vorgenommen.
- Bei Unterschriftsbeglaubigungen, die einer Eintragung ins Vereinsregister oder Handelsregister dienen, wird vom Amtsgericht generell eine öffentliche Beglaubigung gefordert.
- Auch sollten Unterschriftsbeglaubigungen die für Grundstücksgeschäfte und damit verbundene Grundbuchangelegenheiten betreffen, öffentlich beglaubigt werden. Ebenso damit verbundene Vollmachten.
- Für Angelegenheiten im Ausland wird ebenfalls eine öffentliche Beglaubigung empfohlen.
Die Kosten einer öffentlichen Beglaubigung sind nach Wert gestaffelt. Mindestens jedoch 23,80 €.
Bitte beachten Sie:
Das Grundbuchamt für Leonberg ist dem Amtsgericht Waiblingen, Grundbuchamt angegliedert. Da Leonberg nun nicht mehr Sitz eines Grundbuchamts ist, bestellt die Stadt keinen Ratschreiber mehr.