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Der Flächennutzungsplan - die vorbereitende Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan wird als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung bezeichnet.

Die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzung ergibt sich aus den mittel- bis langfristigen städtebaulichen Entwicklungen, die anhand der voraussehbaren Bedürfnisse der Bevölkerung, gesellschaftlichen Rahmenbedingungen etc. für die Stadt Leonberg formuliert werden.

Anpassung alle 15 Jahre

Der Flächennutzungsplan ist den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Etwa alle 15 Jahre sollte der Flächennutzungsplan an veränderte Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen etc. angepasst werden. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan wurde auf Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 "STEP 2020" erstellt und ist seit Juli 2006 rechtswirksam.

Aktuell befindet sich der neue Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Leonberg im Aufstellungsprozess. Das bedeutet, die Aufstellung wurde 2021 durch den Gemeinderat beschlossen und die Erarbeitung der Grundlagen zur Diskussion und Darstellung der zukünftigen Flächennutzung hat begonnen. Das formelle Verfahren der Flächennutzungsplanung nach BauGB wird durch die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts mit intensiver Bürgerbeteiligung vorbereitet.

Gemeinsam Leonberg zukunftsfähig gestalten

"Der Flächennutzungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument in der Stadtentwicklung. Hierfür ist eine intensive Bürgerbeteiligung notwendig, um gemeinsam unsere Stadt zukunftsfähig zu gestalten. Ich wünsche mir daher, dass viele Leonbergerinnen und Leonberger rege und aktiv an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mitarbeiten", so Oberbürgermeister Martin Georg Cohn.

Mehr dazu und der Verzahnung der Prozesse finden Sie unter Stadtentwicklungsprozess #Leonberg2040.

Verwaltungsinternes Instrument - Wirksamkeit gegenüber Behörden

Der Flächennutzungsplan hat eine vorbereitende Funktion für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) und ist in § 5 BauGB verankert. Als verwaltungsinternes Instrument entfaltet er eine Wirksamkeit gegenüber Behörden. So sind z.B. die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden.

Darstellungen im Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte zukünftige Bodennutzung als Fläche dargestellt. Die Abgrenzung erfolgt nicht parzellenscharf.

Mögliche Darstellungen können sein:

  • Bauflächen: differenziert in Wohnbauflächen (W), Mischgebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S)
  • Ver- und Entsorgungsanlagen, Erschließungsanlagen, Gemeinbedarfsflächen
  • Grün- und Freiflächen, Flächen für Natur- und Landschaftsschutz
  • Wasserflächen und Flächen für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
  • Geländemodellierung, Abbau von Bodenschätzen und belastete Böden
06.09.2022 

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