Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Gutachterausschusses bei den Gemeinden bildet das Baugesetzbuch (§ 192). Der Gutachterausschuss ist ein vom Gemeinderat berufenes, jedoch von ihm unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium.
Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den Gemeinden auf vier Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein.
Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen.
Die Erledigung der laufenden Verwaltungstätigkeiten erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Leonberg im Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt eingegliedert.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Weitere Mitglieder
Vertreter des Finanzamtes