Schenkungen zu Lebzeiten an Abkömmlinge
Schenkungen zu Lebzeiten an Abkömmlinge
Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, erläutert anhand von Beispielen aus seiner mehr als 25-jährigen beruflichen Praxis, welche Risiken bei lebzeitigen Schenkungen an Kinder bestehen. Er stellt dar, wie diese Risiken vermieden werden können, welche Lösungen sich für Eltern anbieten und worauf Sie bei mehreren Kindern unbedingt achten sollten. Im Besonderen werden die Übertragung von Immobilien gegen Einräumung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Rückforderungsrechte der Eltern und die Ausgleichsansprüche der späteren Erben angesprochen. Anschließend steht Ihnen Rechtsanwalt Uwe Hartmann für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Uwe Hartmann, Rechtsanwalt
Mi, 24.05.2023, 19:00 Uhr
vhs, Konferenzraum
5,00 € (Anmeldung erwünscht, Restkarten an der Abendkasse erhältlich)
Anmeldung
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