An zahlreichen Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis wird der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, insbesondere folgende Punkte darstellen:
- Grundbuchberichtigung nach dem Tod des Erblassers mit und ohne Erbschein, bei Testamentsvollstreckung und beim Vorliegen einer General- und Vorsorgevollmacht.
- Die Verwaltung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft.
- Die Verwertung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben und im Rahmen der Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung).
- Überblick über die wesentlichen steuerlichen Regelungen beim Vererben von Immobilien.
Anschließend steht Ihnen Rechtsanwalt Uwe Hartmann für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Uwe Hartmann, Rechtsanwalt
Mi, 05.02.2025, 19:00 Uhr
vhs Leonberg, Konferenzraum
5,00 € (Anmeldung erwünscht; Restkarten an der Abendkasse erhältlich)
Anmeldemöglichkeiten für diesen Vortrag finden Sie hier.