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Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

Voraussetzungen

Sie

  • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
  • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
  • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

Zuständige Stelle

Der für Sie örtlich zuständige Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat.

Verfahrensablauf

Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

Kosten

Keine

Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.

Vertiefende Informationen

Hinweise

Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
  • private Sicherheitsdienste und
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

Rechtsgrundlage

  • Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Freigabevermerk

11.10.2023 Innenministerium Baden-Württemberg.

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