Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie
Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben
Sie dürfen auch erwerbstätig sein.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
Hinweis: Die Frist von 48 Monaten Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung und die Frist von vier Jahren Besitz eines oben genannten Aufenthaltstitels verkürzt sich auf 24 Monate beziehungsweise zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium im Bundesgebiet abgeschlossen haben.
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Ausländerbehörde ist,
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die Niederlassungserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
EUR 113,00
Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
12.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
keine