Für die Sammlung und Beseitigung von Abwasser, sowie dessen Reinigung in öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Leonberg eine Abwassergebühr. Jedes Grundstück, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist, unterliegt dieser Gebührenpflicht.
Gemeinderats-Drucksache zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Präsentation zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Gemeinderats-Drucksache zum Satzungs- und Gebührenbeschluss
Infobroschüre zur gesplitteten Abwassergebühr
Bis einschließlich 2009 wurden die Abwassergebühren lediglich nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Dabei wurde unterstellt, dass die eingeleitete Abwassermenge etwa der Menge entspricht, die an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wurde.
Die Stadt Leonberg hat, wie viele andere Städte und Gemeinden, im Jahr 2010 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese teilt sich in einen Kostenanteil für Schmutzwasserbeseitigung und einen Anteil für Niederschlagswasserbeseitigung auf. Die Schmutzwassergebühr orientiert sich weiterhin an der bezogenen Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der versiegelten Fläche des Grundstücks bemessen.
Dadurch können die Kosten verursachergerecht aufgeteilt werden. Eine zusätzliche Gebührenerhebung für die Regenwasserbeseitigung erfolgt jedoch nicht, da lediglich tatsächlich entstandene Kosten umverteilt werden.
Gebührensätze seit 1.3.2024:
Bei Veränderungen der versiegelten Flächen Ihres Grundstücks, füllen Sie bitte das Formular Datenerhebung gesplittete Abwassergebühr aus und senden dieses an das Tiefbauamt, Bahnhofstraße 7 in Leonberg