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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Arbeitslosigkeit / Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  • Sie müssen arbeitslos sein.
  • Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  • Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie 12 Monate lang, sind sie älter als 50 (bzw. 55/58) Jahre auch länger, aber höchstens 24 Monate. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Der Leistungssatz beträgt 67% bzw. 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes).
Ein erhöhter Leistungssatz von 67% wird gewährt, wenn Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, ein Kind haben.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung

  • bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
  • sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.

Weitere Informationen unter:



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