Gewerbean- / ab- / -ummeldung
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Onlinedienst
Über unseren Onlinedienst haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus auszufüllen.
Alternative zum Onlinedienst
Alternativ bieten wir Ihnen hier die Formulare zum Download an:
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung
Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung hält auch das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg für Sie bereit: Gewerbeanmeldung in Service-BW.