Zum Schutz aller: 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht in Rathäusern und Ortschaftsverwaltungen
Seit Montag, 6. Dezember, gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Rathäuser und der Ortschaftsverwaltungen in Höfingen, Warmbronn und Gebersheim die 3G-Regel.
Vor dem Zutritt in die Gebäude muss ein 3G-Nachweis vorgelegt werden (geimpft, genesen oder offiziell negativ getestet). Schnelltests dürfen dabei maximal 24 Stunden und PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Beim Betreten des Gebäudes ist eine FFP2-Maske erforderlich. Außerdem müssen die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.
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Viele Anliegen telefonisch, per E-Mail oder online möglich
Viele Anliegen können übrigens auch telefonisch, per E-Mail oder mit Online-Diensten auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.leonberg.de gelöst werden. "Bitte nutzen Sie aufgrund der derzeitigen Lage diese Möglichkeiten und kommen nur in die Rathäuser oder Ortschaftsverwaltungen, wenn es wirklich notwendig ist", appelliert Oberbürgermeister Cohn.
Online-Terminvereinbarung für Termine vor Ort nutzen
Wenn das persönliche Erscheinen nötig ist, sollte – wo immer möglich – vorher ein Termin auf der Homepage der Stadt unter www.leonberg.de/Termine-online-buchen vereinbart werden. Damit können
bestenfalls auch Wartezeiten vermieden werden. Bei der Terminbuchung wird außerdem angezeigt, welche Unterlagen mitzubringen sind.
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71229 Leonberg