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22.09.2021

+++ Der Corona-Ticker +++

Lesen Sie hier kurz notiert die wichtigsten Infos der letzten Woche über aktuelle Entwicklungen, Regelungen und Hilfen in der Corona-Pandemie. 

Corona-Ticker  (Foto: pixabay)

Corona-Ticker (Foto: pixabay)

 


+++ Freitag, 17. September +++

Quarantäne-Regeln erneuert

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung angepasst. Baden-Württemberg setzt diese um. Daher gilt künftig ein neues landesweites Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung. So werden in den Schulen beim Auftreten eines Corona-Falls grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf aufeinander folgenden Schultagen getestet. Die Dauer der Quarantäne von haushaltsangehörigen Personen und engen Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können sich bereits ab dem fünften Tagmittels eines negativen PCR-Tests oder ab dem siebten Tag mittels eines negativen Antigen-Schnelltests aus der Quarantäne freitesten. Geimpfte und genesene Personen sind von der Quarantänepflicht befreit. Die Gesundheitsämter werden sich auf eine Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und die Fallermittlung konzentrieren.

+++ Donnerstag, 16. September +++

Corona-Verordnungen für Sport, Musik und Kunst angepasst

Anlässlich der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurden auch die Regelungen für Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Die Landessystematik der Basis-,Warn- und Alarmstufen wurde dabei übernommen. So ist etwa in der Basisstufe Sport und Musizieren - bis auf wenige Ausnahmen – im  Freien unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung. In der Warnstufe gilt auch im Freien die 3G-Regelung. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann einen PCR-Test vorlegen. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt.


+++ Mittwoch, 15. September +++

Neue Corona-Verordnung gilt ab 16. September

Die Landesregierung hat erneut die Corona-Verordnung angepasst, die zum 16. September in Kraft tritt. Die Regelungen für Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden sofern sich eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnet, verschärft. Dazu wird ein dreistufiges System eingerichtet.

+++ Dienstag, 14. September +++

Impfzentren schließen am 30. September

Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen planmäßig am Donnerstag, 30. September. Corona-Impfungen werden danach durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft durchgeführt. Bis Ende Dezember wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams für Auffrischungsimpfungen aber auch Erst- und Zweitimpfungen geben.


+++ Montag, 13. September +++

Besuchsbeschränkungen gelten wieder im Leonberger Krankenhaus

Ab Montag, 13. September, gelten in den Krankenhäusern des Klinikverbundes Südwest, also auch im Leonberger Krankenhaus, wieder eingeschränkte Besuchsregelungen. Wie bereits in den ersten drei Pandemiewellen ist nur noch ein Besucher pro Patient pro Tag zugelassen. Die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet – als Einlassvoraussetzung gilt gemäß Corona-Verordnung weiterhin uneingeschränkt. In den Kliniken des Verbundes werden aktuell 28 stationäre Covid-19-Patienten behandelt. Die Zahl der stationären Coronapatienten hat sich somit seit Ende August in den Landkreisen Böblingen und Calw rund versechsfacht.


+++ Freitag, 10. September +++

Landkreis geht zur Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung über

Der Landkreis Böblingen folgt einer Empfehlung des Landesgesundheitsamts und setzt bei der Kontaktnachverfolgung Prioritäten. So werden Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld und in vulnerablen Bereichen ermittelt. Bedeutet konkret: künftig müssen nur noch Angehörige des eigenen Hausstands oder Kontaktpersonen, die in besonders sensiblen Bereichen tätig sind, in Quarantäne. Letztere Gruppe betrifft etwa Berufstätige in medizinischen Berufen, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kitas. Nicht mehr nachverfolgt werden Kontakte, die sich aus der Arbeit, dem Vereinsleben oder dem Fitnessstudio ergeben haben. Auch Kontakte von Reisen, Ausflügen oder der Gastronomie werden nicht mehr nachverfolgt. Vollständig geimpfte, symptomlose Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.


+++ Weitere Informationen +++

Weitere Informationen hält das Landratsamt Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html für Sie bereit.

Den ausführlichen Corona-Ticker zum Nachlesen finden Sie unter Corona-Ticker.

 

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