Die Zwangsvollstreckungsstelle der Stadtkasse Leonberg ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen öffentlich rechtliche Geldforderungen der Stadt weitestgehend eigenständig nötigenfalls zwangsweise beizutreiben.
Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie spezieller Außendienstmitarbeiter (Vollstreckungsbeamte), die in ihrer Funktion und Befugnissen den Gerichtsvollziehern ähnlich sind.