Quelle: www.bundeswahlleiter.de
Informationen zu "Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen" hält das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de für Sie bereit.
Gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie jeweils im zeitlichen Zusammenhang auf unserer Sonderseite sowie im Amtsblatt.
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