Eine Stundung schiebt die Fälligkeit der Forderung hinaus. Stundungsanträge sind vom Antragsteller grundsätzlich schriftlich und direkt bei der Stadtkasse an den nebenstehenden Ansprechpartner/in zu stellen.
Für Stundungen werden Stundungszinsen erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich an den nebenstehenden Ansprechpartner/in.