Bei einem Sterbefall sind folgende Personen in der genannten Reihenfolge zur Anzeige verpflichtet:
Ausnahme: Wenn jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim verstirbt, muss der Träger der Einrichtung dies anzeigen.
Dies muss bis zum dritten Werktag, der auf den Tod folgt, geschehen (Hinweis: Samstag gilt nicht als Werktag).
Hierfür sind immer folgende Unterlagen erforderlich:
Je nach Personenstand wird noch zusätzlich benötigt:
Bei Deutschen, die früher eingebürgert wurden, wird die Einbürgerungsurkunde benötigt.
Eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Ereignisortes. Die Gebühr beträgt 12 Euro pro Urkunde.
Sie können die Urkunden beim Standesamt Leonberg online, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder persönlich bestellen.
zur Online-Bestellung von Personenstandsurkunden
Der online-Antragsassistent führt Sie bequem und sicher durch den Antrag. Bitte halten Sie die erforderlichen Daten bereit. Ihr Antrag geht direkt beim Standesamt Leonberg zur Bearbeitung ein. Sie erhalten am Ende des Vorgangs eine Eingangsbestätigung sowie eine Übersicht Ihrer eingegebenen Daten.
Die Personenstandsurkunde wird Ihnen im Anschluss mit einer Rechnung - Gebühr 12 Euro je Urkunde - zugestellt.
Bei jeder schriftlichen Anforderung per Post, E-Mail oder Fax benötigen wir
Beachten Sie bei allen schriftlichen Anforderungen bitte unsere Datenschutzhinweise.
Bei einer persönlichen Anforderung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Sollte die Abholung durch eine andere Person erfolgen, benötigen wir eine Vollmacht der Urkundsperson und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Die anfallenden Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden. Im Standesamt Leonberg können Sie die Gebühren in bar oder mit EC-Karte bezahlen.