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Schädlingsbekämpfung
Eichenprozessionsspinner
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Gesundheitliche Risiken durch Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners - ein Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesgesundheitsamt
Fuchsbandwurm
Rattenbefall
- Rattenbefall auf einem Privatgrundstück
Verpflichtet zur Rattenbekämpfung ist der Grundstückseigentümer, gegen den eine Anordnung nach § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes gerichtet wurde. Die Anordnung besteht in der Verpflichtung des Grundstückseigentümers, eine Rattenbekämpfung voruzunehmen. Zuständig für den Erlass einer entsprechenden Anordnung ist das Ordnungsamt. - Rattenbekämpfung in der Kanalisation
Die Stadt Leonberg nimmt in der Kanalisation jährlich eine Rattenbekämpfung vor. Zuständig ist das Tiefbauamt.
Weitere Informationen
Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält unter http://www.service-bw.de weitere Informationen zu diesem Stichwort für Sie bereit.