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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Sachwertfaktoren und Auswerteparameter

Sachwertfaktoren sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt, insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie werden aus der Kaufpreissammlung aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden Sachwerten abgeleitet (§ 193 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch).

Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Immobilienmarkt anzupassen. Dazu ist der vorläufige Sachwert mit dem entsprechenden Sachwertfaktor zu multiplizieren.

Die ermittelten Sachwertfaktoren sind Durchschnittswerte. Sie sind als Basis bzw. Ausgangswerte bei der Erstellung von Gutachten zu betrachten. Je nach Art und Lage des Objekts kann der anzusetzende Sachwertfaktor nach oben oder unten variieren und ist im Einzelfall sachverständig anzupassen.

Sachwertfaktoren konnten für die Gebäudearten freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie für Reihenhäuser und Doppelhaushälften ermittelt werden.

Für andere Gebäudearten liegen keine belastbaren Ausgangsdaten vor.

Die Sachwertfaktoren sind in Abhängigkeit des vorläufigen Sachwerts den jeweiligen Diagrammen zu entnehmen.

Die Sachwertfaktoren und Auswerteparameter mit Gültigkeit vor dem 01.01.2022 erhalten Sie kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

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