Reisepass
So holen Sie Ihren neuen Reisepass bei uns ab
Sie können Ihren neuen Reisepass dort abholen, wo Sie ihn beantragt haben. Bitte bringen Sie ggfs. Ihren alten Reisepass mit.
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist während der Öffnungszeiten im Bürgeramt und den Ortschaftsverwaltungen ohne Termin möglich.
Online-Terminbuchung
Reisepass
Beantragen können Sie einen Reisepass nur persönlich beim Bürgeramt Leonberg oder den entsprechenden Ortschaftsverwaltung Höfingen, Gebersheim oder Warmbronn. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.
- Unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig,
- ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.
Reisepässe können nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Pass ausgestellt.
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, dann kann dieser nachträglich im Pass geändert werden. Bei allen anderen Änderungen wird ein neuer Reisepass ausgestellt.
48-Seiten-Pass
Der 48-Seiten-Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Expresspass
Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig (innerhalb von 4 - 5 Werktagen) einen Reisepass benötigen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Reisepass für Sie ausstellen. Er ist im Gegensatz zum regulären Pass nur ein Jahr gültig.
Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Bringen Sie immer mit:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie: Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45mm, Frontalaufnahme und Fotoqualität.
UND
- Ihren bisherigen Pass ODER
- Ihren Personalausweis ODER
- Ihre Geburtsurkunde
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweise oder Pässe beider Eltern
- bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
Online-Auskunftsservice Ausweis
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu dieser Leistung finden Sie auch bei diesen Leistungen: