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Gewerbean- / ab- / -ummeldung

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

Onlinedienst Gewerbemeldungen 

Über unseren Onlinedienst haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gewerbe bequem online an-, ab- oder umzumelden.

» zum Online-Gewerbemeldungsdienst


Weiterführende Informationen auf Service-BW 

Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung auf dem Landesportal Service-BW.de finden Sie hier:

Gewerbe anmelden (service-bw.de)

Gewerbe ummelden (service-bw.de)

Gewerbe abmelden (service-bw.de)