Kinderreisepass
Sie können den Kinderreisepass für Ihr Kind beim Bürgeramt oder der entsprechenden Ortschaftsverwaltung beantragen.
Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig. Kinderreisepässe können höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden.
Sowohl die Verlängerung als auch das ggf. notwendige Aktualisieren des Passbilds erfolgen durch ein sogenanntes Veränderungsetikett.
Achtung:
Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen.
Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Informationen dazu finden Sie im Internet Portal des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de
Beantragung und Verlängerung:
Für das Beantragen oder Verlängern sind die Unterschriften beider Elternteile sowie deren Ausweise erforderlich. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf dieser Seite im Kasten "Dokumente".
Bringen Sie bitte immer mit:
- ein biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm, aus neuester Zeit
und
- Ihren bisherigen Pass ODER
- Ihren Personalausweis ODER
- Ihr Familienstammbuch ODER
- Ihre Geburtsurkunde
zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweise oder Pässe beider Eltern
- bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Gebühren:
Informationen zu den anfallenden Gebühren für einen Kinderreisepass erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de
Service vor Ort:
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn