Personalausweis
Zusatzinformationen
Beantragen können Sie Ihren Personalausweis nur persönlich beim Bürgeramt oder den Ortschaftsverwaltungen Höfingen, Warmbronn und Gebersheim. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, muss der Personalausweis entsprechend geändert werden. Bei allen anderen Änderungen - z.B. bei geändertem Familiennamen - ist ein neuer Ausweis nötig.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.
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unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
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ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Befreiung von der Ausweispflicht
Ausführliche Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Das Formular finden Sie auf dieser Seite unten.
Vorläufiger Personalausweis
Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Personalausweis für Sie ausstellen. Er wird sofort ausgestellt und gilt drei Monate.
Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Bringen Sie immer mit
- ein aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie: Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme und Fotoqualität.
UND
- Ihren bisherigen Pass ODER
- Ihren Personalausweis ODER
- Ihre Geburtsurkunde
Bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweise oder Pässe beider Eltern
- bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Kinder oder Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da ihre Identität geprüft werden muss.
Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion
unter www.personalausweisportal.de.
Auskunftsservice Ausweis
Online-Terminbuchung
So holen Sie Ihren neuen Ausweis ab
Nach Erhalt des PIN-Briefes und ggfs. der E-Mail-Benachrichtigung können Sie Ihren neuen Ausweis dort abholen, wo Sie ihn beantragt haben. Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit.
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist während der Öffnungszeiten im Bürgeramt und den Ortschaftsverwaltungen ohne Termin möglich.
Online-Ausweisfunktion aktivieren / PIN zurücksetzen
Für das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Zurücksetzen oder Anfordern einer neuen PIN benötigen Sie einen Code. Diesen können Sie kostenlos unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de bei der Bundesdruckerei bestellen und sich per Post zusenden lassen. Um eine sichere Identifizierung bei der Zustellung zu gewährleisten, wird der PIN-Rücksetzbrief per Postident-Verfahren an die Meldeadresse zugestellt.
Das benötigen Sie
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte
- ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
- eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie
- eine Meldeadresse in Deutschland.
Dieser Web-Service kann derzeit nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.
Über die Online-Ausweisfunktion
Der digitale Identitätsnachweis wird für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet benötigt. Die Freigabe der Daten des im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte hinterlegten Daten erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Karteleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können.
Weitere Informationen über den Online-Ausweis und über 160 Anwendungsbeispiele gibt es im www.personalausweisportal.de des BMI.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu dieser Leistung finden Sie auch bei diesen Leistungen: