Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung. Der Wohnberechtigungsschein bietet die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, er verleiht aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung. Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Haushaltsangehörige werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.
Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit dem Antrag in der Regel weitere Unterlagen vorzulegen sind.
Weitere erforderliche Unterlagen: