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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Wasserversorgungsbeitrag

Die Stadt Leonberg erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlagen und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 15. Dezember 1998 mit Änderungen.

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

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