Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Sie können Ihre Anfrage online, persönlich oder schriftlich, also per Post oder E-Mail an das Bürgeramt Leonberg oder an die Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen oder Warmbronn stellen. Bitte beachten Sie hierbei unsere Datenschutzhinweise.
Beim Online-Antrag erhalten Sie die Meldebescheinigung kostenlos in Ihr service-bw-Postfach. Eine Registrierung auf service-bw.de und die Online-Ausweisfunktion sind erforderlich.
Teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten mit und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Ausweiskopie und den Zahlungsbeleg bei.
Die Gebühr in Höhe von 7,50 € ist mit der Antragstellung auf ein Konto der Stadt Leonberg zu überweisen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft und Ihren Namen an".
Bitte beachten Sie
Aufgrund des hohen Antrags- und Anfrageaufkommens kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei schriftlichen Anträgen per Post oder E-Mail. Wir bitten um Verständnis. Wenn möglich, nutzen Sie bitte die Online-Bestellung.
Schriftliche Anträge bitte an die angegebene Anschrift oder per Mail an das Bürgeramt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.