Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt.
Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur unter besonderen Voraussetzungen.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt für jedes Kind 250 €. Die Zahlung ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Das Kindergeld wird bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt. Die Familienkasse ist in der Regel bei der Agentur für Arbeit angesiedelt.
Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erhalten Sie unter www.service-bw.de oder www.arbeitsagentur.de.