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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Haftpflicht, Schadensfall, Unfall

Ich habe einen Schaden verursacht:

Wenn Sie der Stadt Leonberg einen Schaden zugefügt haben, beispielsweise durch einen Unfall mit städtischen Gegenständen oder Einrichtungen, müssen Sie das der Stadt Leonberg oder der Polizei melden. Ggf. kann die Stadt Leonberg einen Anspruch auf Schadenersatz an Sie stellen.

Was ist zu tun?
Bitte reichen Sie einen formlosen und schriftlichen Bericht mit Beantwortung der nachfolgend genannten Fragen ein.

  • Namen, Anschrift
  • genauer Schadenshergang
  • Zeitpunkt des Geschehens
  • Schadensort

Schicken Sie Ihre Meldung an die im Kasten "Kontakt" genannte Kontaktperson.

 

Bei mir ist ein Schaden entstanden:

Ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Leonberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadensersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt haftpflichtversichert.

Was ist zu tun?

Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, sind schriftliche Angaben zum Schadensfall erforderlich.
Füllen Sie hierzu das Formular im Kasten "Dokumente" bitte vollständig in Druckschrift aus und schicken Sie es an uns oder bringen es vorbei.


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