Was ist zu tun?
Bitte reichen Sie einen formlosen und schriftlichen Bericht mit Beantwortung der nachfolgend genannten Fragen ein.
Schicken Sie Ihre Meldung an die im Kasten "Kontakt" genannte Kontaktperson.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Leonberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadensersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt haftpflichtversichert.
Was ist zu tun?
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, sind schriftliche Angaben zum Schadensfall erforderlich.
Füllen Sie hierzu das Formular im Kasten "Dokumente" bitte vollständig in Druckschrift aus und schicken Sie es an uns oder bringen es vorbei.