Hier werden alle Aufgaben bearbeitet, die im Zusammenhang mit privatrechtlichen Fragen zu Grundstücken anfallen.
Dazu gehört unter anderem die Veräußerung städtischer Grundstücke, der Erwerb von Grundstücken und Grundstücksteilflächen, allgemein der Abschluss von Kauf-, Dienstbarkeits-, Pacht-, Gestattungs- und Erbbauverträgen ebenso wie die Abwicklung grundbuchrechtlicher Fragen.
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