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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Gestattung / Bewirtung bei Veranstaltungen

Falls Sie beabsichtigen, aus besonderem Anlass einen Ausschank im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung zu betreiben, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz). Diese kann für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden.

Hierfür ist ein besonderer Anlass notwendig, der nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit liegen darf. Beispiele hierfür sind Vereinsveranstaltungen, Sport- und Schulfeste, Messen oder Marktveranstaltungen.

Eine Erlaubnis (Gestattung) ist nicht erforderlich, wenn lediglich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben oder
  • zubereitete Speisen

verabreicht werden.

Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. In der Erlaubnis können Auflagen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeordnet werden. Insbesondere sind die Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Jugendschutzes, des Landesnichtraucherschutzes, des Brandschutzes, des Bau- und Immissionsschutzrechts (Lärm), zu beachten.

Da die Stadt Leonberg die Erlaubnis (Gestattung) erst nach Überprüfung des Antrags erteilen kann, ist dieser rechtzeitig - spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung - einzureichen.

Sie können Ihren unterschriebenen Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail zusenden.

Weiterführende Informationen auf Service-BW 

Weiterführende Informationen auf dem Landesportal Service-BW.de finden Sie hier:

Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen beantragen (service-bw.de)

Ausschankerlaubnis für mehr als 4 Tagen beantragen (service-bw.de)


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