Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht oder Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Der komplett ausgefüllten Antrag kann auch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abgeben werden.
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags:
Informationen hierzu erhalten Sie im Internetportal des Rundfunkbeitrags unter www.rundfunkbeitrag.de
Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr:
Äntrage erhalten Sie :
- im Internetportal des Rundfunkbeitrags unter www.rundfunkbeitrag.de
- beim Amt für Jugend, Familie und Schule im Rathaus Leonberg
oder - in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Warmbronn und Höfingen