Vor Beginn von Arbeiten, welche sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, müssen (Bau-)Unternehmer bei der Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtliche Anordnungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren bzw. zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist.