Öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten, sollten Sie zuvor nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast liegt, erfahren Sie im Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bei:
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (AS)
Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Den ausgefüllten Antrag können Sie online einreichen oder ausdrucken und uns per Post, Fax oder persönlich übermitteln.
PDF-Antrag
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Wenn der Grund für die Baulast entfällt oder kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht, kann sie mit Zustimmung der Baurechtsbehörde gelöscht werden.
Antrag auf Löschung einer Baulast (AS)
Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Den ausgefüllten Antrag können Sie ausdrucken und uns per Post, Fax oder persönlich übermitteln.
PDF-Antrag