Eine Übersicht aller Antragsassistenten und Formulare rund um den Bauantrag finden Sie hier »
Bereits im Vorfeld zu Ihrem Bauvorhaben stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben zur Verfügung. Wir klären zum Beispiel gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach den §§ 49 ff. Landesbauordnung handelt. Diese Abklärung sollte unbedingt rechtzeitig, also vor Baubeginn erfolgen. Denn Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Je nach Art Ihres Bauvorhabens gelten die folgenden Verfahrensarten:
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag auf Genehmigung zu stellen. Erst nach Erteilung einer Baugenehmigung und der Erteilung einer Baufreigabe (Roter Punkt) darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
Informationen, Anträge und Formulare zu Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren »In verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO oder bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO müssen Abweichungen gegen einzelne Vorschiften des öffentlichen Baurechts vor dem Baubeginn beantragt werden.
Informationen, Anträge und Formulare zu Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Verfahren) »Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen unbedingt vollständig ein, denn das Nachreichen einzelner Unterlagen ist hier verfahrenstechnisch leider nicht möglich.
Informationen zu Unterlagen, sowie Anträge und Formulare zum Kenntnisgabeverfahren »