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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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14.02.2024

Kommunalwahlen: Umgang mit Wahlwerbung in städtischen Medien

Der Grundsatz der Neutralität bedeutet für Veröffentlichungen: Weder im Leonberger Amtsblatt, noch in den amtlichen Teilen der Mitteilungsblätter Höfingen, Gebersheim und Warmbronn dürfen Parteien Wahlwerbung veröffentlichen. Auch Ankündigungsnotizen für Wahlwerbeveranstaltungen sind tabu. Doch es gibt eine Ausnahme. 

Im Amtsblatt der Stadt Leonberg und in den amtlichen Teilen der Mitteilungsblätter Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird keine Wahlwerbung veröffentlicht.

Im Amtsblatt der Stadt Leonberg und in den amtlichen Teilen der Mitteilungsblätter Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird keine Wahlwerbung veröffentlicht.  | © Corinna Kempf

 

Keine Wahlwerbung in städtischen Medien Leonbergs

Die Stadt Leonberg ist, genau wie alle anderen Kommunen in Deutschland, zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet. Insbesondere bei Veröffentlichungen in Amts- und Mitteilungsblättern müssen diese beiden Grundsätze gewahrt bleiben. Die Amtsblatt-Redaktion prüft daher bei allen eingereichten Inhalten sehr genau, ob die Richtlinien eingehalten werden.

Ganz besonders zu beachten sind die Regeln im Rahmen von Kommunalwahlen, wie sie Anfang Juni 2024 in ganz Baden-Württemberg stattfinden. Den kommunalen Organen ist es untersagt, sich in ihrer amtlichen Funktion in Bezug auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren oder sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen. Wahlanzeigen in Amtsblättern dürfen auch deshalb unter keinen Umständen als offizielle Äußerungen der Gemeinde verstanden werden. Darum kann es keine Wahlwerbung für Parteien und Gruppierungen im Amtsblatt geben.

Um Missverständnisse grundsätzlich zu vermeiden und stets rechtskonform zu handeln, wird die Stadt Leonberg im Amtsblatt und auch in den amtlichen Teilen der Mitteilungsblätter keine Wahlveranstaltungsankündigungen abdrucken, weder als Notiz, noch in ausführlicher Form. 

Beilage des Nussbaum-Verlags

Einen werblichen Teil mit externen Anzeigen gibt es beim Leonberger Amtsblatt nicht. Allerdings ist das Amtsblatt dem Wochenblatt beigelegt. Dieses Druckerzeugnis gehört zur Leonberger Kreiszeitung und ist werbefinanziert. Hier darf Wahlwerbung abgedruckt werden. Es kann also sein, dass im Paket Wochenblatt/Amtsblatt in den kommenden Wochen und Monaten Wahlwerbung beigelegt wird. Diese Wahlwerbung hat mit dem Amtsblatt allerdings nichts zu tun.

Bei den Mitteilungsblättern Höfingen, Gebersheim und Warmbronn ist es ähnlich. Sie werden vom Nussbaum-Verlag redaktionell betreut. Der Verlag ist für die Inhalte der Mitteilungsblätter verantwortlich – nicht die Stadt Leonberg. Nussbaum Medien plant in den Kalenderwochen 19 bis 22, den Parteien und Gruppierungen sowie Einzelpersonen, die sich zur Wahl aufstellen lassen, eine Plattform in einer Sonderbeilage, zu bieten. Diese Sonderbeilage ist werblich finanziert und gehört nicht zum amtlichen Teil der Mitteilungsblätter. 

Sonderseite Wahlen im Internet

Die Stadt informiert rund um das Wahljahr 2024 umfangreich auf einer Sonderseite der städtischen Website zu den Wahlen. Viele relevante Informationen sind bereits einsehbar, wie etwa ein Merkblatt zur Plakatierung von Wahlwerbung oder ein Rückblick auf die Planung der Wahlen, die schon seit Jahren laufen. Jan Vollmer und Stefan Bülow, Mitarbeiter des Hauptamtes, geben Einblick in ihren Alltag und die Organisation. Allgemeine Infos zu den Wahlen sind ebenfalls unter www.leonberg.de/wahlen2024 zu finden.


 

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