Land integriert Bundesprogramm in Corona-Soforthilfe
Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert.
© Pixabay - gemeinfrei
Formulare ab sofort verfügbar
Neue Formulare sind seit dem heutigen 9. April verfügbar. Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Bereits vorliegende Anträge werden weiter bearbeitet
Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Einmaliger Zuschuss
Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
Kontakt
Wirtschaftsförderung
Referat für Wirtschaftsförderung und Citymanagement
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
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