Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für KMU startet
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können ab sofort weitere Liquiditätshilfen erhalten.
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Antragsplattform gestartet
Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von 25 Milliarden Euro bundesweit. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um ein Bundesprogramm, womit der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig ist.
Registrierung
Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona in den nächsten Tagen beantragen.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, können sich ab sofort auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.
Fiktiver Unternehmerlohn
Das Land Baden-Württemberg wird das Hilfsprogramm des Bundes durch die Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ergänzen: Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus.
Wie schon bei der Soforthilfe will das Land einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang daher auch bei der Überbrückungshilfe aus Landesmitteln aufstocken. Das Land wird bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurückgreifen.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen finden Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/.
Seit 15. Juli können Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Sofortbürgschaften beantragen. Alle Infos hierzu finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sofortbuergschaften-fuer-unternehmen-mit-bis-zu-zehn-beschaeftigten/
Vorabcheck Überbrückungshilfe
Die IHK bietet zudem einen rechtlich unverbindlichen Vorabcheck an. Hier können Unternehmen in drei Schritten herausfinden, ob und ggf. wie viel Hilfe sie beantragen können. Den Vorabcheck finden Sie unter https://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe.
Kontakt
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