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20.04.2022

Frist zum Führerscheinumtausch rückt näher

Mit bis zu zehn Wochen Bearbeitungszeit ist beim Führerscheinumtausch zu rechnen. Deshalb erinnert das Landratsamt Böblingen, dies rechtzeitig zu beantragen. Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli ab. 

Symbolbild: Pixabay.

Symbolbild: Pixabay.  | © Pixabay

 

Wer einen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. Daran erinnert das Landratsamt Böblingen. Der Zeitpunkt ist im Wesentlichen abhängig vom Jahrgang des Inhabers. Die Übergangsfrist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli 2022 ab. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, muss sich nun beeilen, um rechtzeitig den Führerschein zu tauschen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten spart man sich den Behördengang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Führerschein zu tauschen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage www.lrabb.de/Fuehrerscheine. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Telefonisch ist die Führerscheinstelle erreichbar unter 07031 663-1815 oder per E-Mail an fuehrerschein@lrabb.de.