+++ Der Corona-Ticker +++
Lesen Sie hier kurz notiert die wichtigsten Infos der letzten Woche über aktuelle Entwicklungen, Regelungen und Hilfen in der Corona-Pandemie.
Corona-Ticker (Foto: pixabay)
+++ Samstag, 20. November +++
Gesundheitsministerium kritisiert Rationierung von Biontech-Impfstoff
Das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg hat die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die Auslieferung des Impfstoffes von Biontech/Pfizer zu rationieren, scharf kritisiert. Der Bund hatte diesen Schritt in einem Schreiben an die Bundesländer angekündigt und dies mit dem drohenden Verfall eingelagerter Dosen des Impfstoffs des US-Konzerns Moderna begründet. Niedergelassene Ärzte und Impfzentren sollen vorübergehend nur noch eine bestimmte Menge des Biontech-Impfstoffs bestellen können, der Impfstoff von Moderna unterliege dagegen keiner Höchstgrenze.
+++ Freitag, 19. November +++
Testpflicht in Kindertagesstätten wird wieder eingeführt
Im Landkreis wird erneut die Testpflicht beim Besuch von Kindertageseinrichtungen eingeführt. Eine große Mehrheit aller Städten und Gemeinden im Kreis hat sich für die Wiedereinführung ausgesprochen. Die dazu notwendige Allgemeinverfügung wurde über die Homepage des Landkreises Böblingen bekannt gemacht, tritt am Mittwoch, 24. November in Kraft und gilt bis 14. Januar 2022. Die Verfügung sieht die Testung aller Kinder zwei Mal pro Woche vor. Anders als im Frühjahr, bei der ersten Einführung der Testpflicht, ist auch eine Testung zuhause möglich.
Impfaktion in der alten Post wird ausgeweitet
Ab Dienstag, 23. November, bis Dienstag, 30. November können sich Interessierte in der alten Post täglich zwischen 12.30 Uhr und 18 Uhr gegen das Coronavirus immunisieren lassen. Die Aktion wird bis mindestens Sonntag, 19. Dezember, fortgesetzt.
+++ Donnerstag, 18. November +++
Bund und Länder einigen sich auf weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. So gilt etwa ab einer Hospitalisierungsrate von 6 an Orten mit hohen Ansteckungsrisiko 2G Plus. Außerdem soll künftig die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Verkehr gelten. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung ("Booster") erhalten.
Land baut Impfoffensive weiter aus
In jedem Stadt- oder Landkreis sollen kleine, fest verankerte Impfstationen entstehen. Die Landesregierung hat dazu beschlossen, die niedergelassenen Arztpraxen mit 155 Mobilen Impfteams zu unterstützten. Die Mobilen Impfteams sind sieben Tage die Woche im Einsatz. Mit den derzeitig geplanten 155 Impfteams sollen pro Team/Stützpunkt pro Tag rund 130 Impfungen durchgeführt werden – das gilt für dringend notwendige Erstimpfungen genauso wie für die sogenannten Booster- beziehungsweise Auffrischimpfungen.
+++ Mittwoch, 17. November +++
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bleiben in Alarmstufe möglich
Auch in der Alarmstufe sollen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit weiterhin stattfinden können. In der Alarmstufe gilt bei allen Angeboten, bei denen die Kinder, Jugendlichen und Betreuungskräfte bei sich zu Hause übernachten, für alle Beteiligten während des Angebots eine Maskenpflicht – unabhängig vom Status geimpft, genesen oder getestet. In der Kinder- und Jugendarbeit ist auch weiterhin der Antigentest ausreichend.
+++ Dienstag, 16. November +++
Alarmstufe gilt ab 17. November
Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November. In vielen Bereichen, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen, gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Zudem darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
Maskenpflicht in den Schulen gilt wieder am Platz
Ab dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe und damit in den Schulen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht auch wieder am Platz. Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden wie zum Beispiel Museums- oder Theaterbesuche gilt die 2G-Regel. Für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-Regelung.
Land verbessert Behandlung von Covid- und Long-Covid-Patienten
Die Landesregierung Baden-Württemberg verbessert die Versorgung von Menschen, die schwer an Corona und an den langfristigen Folgen einer durchgemachten Corona-Erkrankung leiden. Mit rund 1,5 Millionen Euro fördert das Land den Aufbau eines telemedizinischen Intensiv- und Post-COVID-19-Netzwerks. Das hat der Ministerrat beschlossen. Dafür werden die sechs Cluster-Koordinationskrankenhäuser Heidelberg, Freiburg, Tübingen, Ulm, Karlsruhe und Ludwigsburg/Stuttgart sowie weitere vier Großkrankenhäuser zu Telemedizin-Zentralen ausgebaut. 75 Kliniken bekommen für ihre Intensivstationen mobile Videokonferenz-Wagen.
+++ Weitere Informationen +++
Weitere Informationen hält das Landratsamt Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html für Sie bereit.
Den ausführlichen Corona-Ticker zum Nachlesen finden Sie unter Corona-Ticker.
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