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20.10.2021

+++ Der Corona-Ticker +++

Lesen Sie hier kurz notiert die wichtigsten Infos der letzten Woche über aktuelle Entwicklungen, Regelungen und Hilfen in der Corona-Pandemie. 

Corona-Ticker  (Foto: pixabay)

Corona-Ticker (Foto: pixabay)

 

+++ Freitag, 15. Oktober +++

Maskenpflicht in Schulen entfällt am Sitzplatz

Ab Montag, 18. Oktober, können Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den Begegnungsflächen muss sie weiterhin getragen werden. Dasselbe gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer – sie müssen aber den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für Grundschüler: Für sie entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.

Sobald das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht, entfällt die Lockerung der Maskenpflicht am Platz wieder. Zudem müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse beziehungsweise Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.

Baden-Württemberg passt Impfempfehlungen an

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer entsprechenden Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) passt Baden-Württemberg seine Impf-Empfehlungen an. So können Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden. Zudem können eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe nun zeitgleich vorgenommen werden. Daneben können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch weiterhin Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Hier sollte die Zweitimpfung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen.

Corona-Verordnungen für Sport und Musikschulen angepasst

Das Kultusministerium hat die Regelungen für Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Die Anpassungen betreffen beim Sport Testnachweise, Kapazitätsgrenzen bei Sportveranstaltungen und die Einzelnutzung von Gemeinschaftseinrichtungen. Beim Musik- oder Kunstunterricht entfällt künftig in der Basisstufe die Maskenpflicht während des Unterrichts in geschlossenen Räumen. Im Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten müssen Abstände von mehr als zwei Metern nicht mehr eingehalten werden. Die Regelungen gelten, sofern alle Personen immunisiert sind. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die keine Symptome haben, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen.

Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Studienbetrieb

An Hochschulen kann ab sofort für abgetrennte Lernräume auf die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken verzichtet werden, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften und genesenen Studierenden bestehen. Grundsätzlich gilt im Studienbetrieb die Vorgabe, dass Studierende und Lehrende geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Lehrveranstaltungen können wieder ohne die Einhaltung eines Mindestabstands als Regelangebot stattfinden. Sofern der übliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, besteht in Lehrveranstaltungen Maskenpflicht.

Fastnacht und Karneval sollen stattfinden

Fastnacht und Karneval sollen in dieser Saison nicht noch einmal ausfallen. Deshalb hat sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bei einem gemeinsamen Gespräch mit den Narrenverbänden sowie dem Städte- und Gemeindetag bereits frühzeitig zu den Rahmenbedingungen ausgetauscht, die das gesellige Feiern möglich machen sollen. Grundlage sind dabei die bestehenden Regelungen und Hygienevorgaben. Bei Saalveranstaltungen im Inneren soll die 2G-Regelung für Gäste und für alle Beteiligten gelten. Auf diese Weise können die Veranstalter auf die Maske und auf Abstandsregeln verzichten und die Räume voll auslasten. Bei Straßenveranstaltungen hingegen wird ein Hygienekonzept nötig sein. Dieses wird durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet.


+++ Mittwoch, 13. Oktober +++

Corona-Verordnung wird zum 15. Oktober geändert

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Neu ist unter anderem die Einführung eines 2G-Optionsmodells und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt. Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Zudem unterliegen Veranstaltungen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern keiner Personenobergrenze mehr. Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen (Basis-, Warn- und Alarmstufe) sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen.


+++ Weitere Informationen +++

Weitere Informationen hält das Landratsamt Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html für Sie bereit.

Den ausführlichen Corona-Ticker zum Nachlesen finden Sie unter Corona-Ticker.

 

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