Bürgertestungen nicht mehr für alle kostenlos
Die Corona-Testverordnung des Bundes hat sich geändert. Wesentlichste Neuerung ist, dass die Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos sind. In vielen Fällen fallen dann drei Euro je Testung an. Als Begründung gibt das Bundesgesundheitsministeriums an, dass die Testkapazitäten damit gezielter eingesetzt werden sollen. Insbesondere haben die sogenannten vulnerablen Gruppen Anspruch auf kostenlose Testungen.
Corona-Tests kosten nun in bestimmten Fällen drei Euro. | © Pixabay
Neue Regelung für Corona-Tests
Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben beispielsweise Menschen, die eine Behandlung im Krankenhaus vor sich haben oder Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen machen wollen. Auch Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten können sich kostenlos testen lassen, Menschen nach einer Infektion zur Beendigung der Quarantäne oder beispielsweise auch Kinder bis zum fünften Geburtstag. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Die Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro je Test muss bezahlen, wer sich beispielsweise testen lassen möchte, weil die eigene Corona-Warn App rot war, oder auch wer sich im Vorfeld einer Veranstaltung testen lassen möchte. Und auch hier muss ein Nachweis erbracht werden – etwa eine Eintrittskarte zur Veranstaltung oder die Corona-Warn-App gezeigt werden.
Der Landkreis Böblingen hat die Änderungen auf seiner Homepage unter www.lrabb.de ausführlich dargestellt. Dort sind auch die Teststellen im Landkreis aufgelistet. Alle Teststellen in Leonberg sind unter www.leonberg.de/testung zu finden.