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25.11.2021

Ab Montag: Wieder Maskenpflicht beim Besuch des Wertstoffhofs 

Die stark steigenden Inzidenzzahlen erfordern strengere Maßnahmen auch in den Einrichtungen des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen.

Auf allen 31 Wertstoffhöfen im Landkreis Böblingen besteht daher ab Montag, den 29. November wieder die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Beim Besuch des Wertstoffhofes wird um das Tragen einer Maske gebeten.

Beim Besuch des Wertstoffhofes wird um das Tragen einer Maske gebeten.

 

Mindestabstand gilt weiterhin

Der Besuch auf dem Wertstoffhof ist wie Einkaufen – nur rückwärts. So wurde es zuletzt häufig erklärt und jeweils um Verständnis dafür geworben, dass auch beim Entsorgen der leeren Behältnisse oder Verpackungen Geduld und Abstand gefragt sind.

Der gebotene Abstand könne zu Stoßzeiten und an manchen Stellen nicht immer eingehalten werden, daher sei eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske das probate Mittel, alle Personen hinreichend zu schützen.

Daher besteht ab Montag, den 29. November wieder die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wird um Verständnis, Solidarität und ein entsprechendes Verhalten gebeten.


Gegenseitiger Schutz & Rücksichtnahme

Die Müllverwertung funktioniert nur, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Fällt Personal aus, müssten einzelne Höfe schließen oder Öffnungszeiten verringert werden.

Deshalb gilt es auch hier, sich gegenseitig zu schützen, indem alle eine Schutzmaske tragen. Die Masken schützen Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.

Gerade auf dem Wertstoffhof arbeiten auch viele ältere Menschen, die eine mögliche Infektion oft schwerer erleben als Jüngere.

Mit Ihrem Verhalten können Sie dazu beitragen, die Wertstoffhöfe am Laufen zu halten. 


 

Kontakt

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