Corona-Verordnung: Verbindliche Regelungen
Bitte halten Sie sich an die verbindlichen Vorschriften von Bund, Land und Landkreis zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus.
» Erklärungen zur Corona-Verordnung in Leichter Sprache
Bundesweite Regelungen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz in seiner jeweils aktuelle Fassung.
Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Im Internet-Angebot der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie alle aktuellen und für Baden-Württemberg geltenden Corona-Verordnungen: Übersicht Corona-Verordnungen
Hier finden Sie die Corona-Verordnung in leichter Sprache.
Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Böblingen
Zusätzlich zu den Regelungen auf Bundes- und Landesebene gelten für Leonberg auch die für den Landkreis Böblingen gültigen Allgemeinverfügungen des Landratsamts Böblingen.
Allgemeinverfügungen des Landratsamts Böblingen stehen unter www.lrabb.de/coronavirus zur Verfügung.