Informationen zum Corona-Virus in der Übersicht
Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen auf.
Aufhebung der Corona-Verordnung zum 1. März 2023
Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus. Nun hebt das Land am Mittwoch, den 1. März 2023, die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg auf und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Entsprechender Beschluss durch das Landeskabinett
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes - auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage zu diesem Zeitpunkt - für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen.
Maskenpflicht für Besucher in medizinischen Bereichen gilt noch
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Risikogebiete
Hier finden Sie den Link zur Übersicht der aktuellen Risikogebiete auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.