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Beschließende Ausschüsse

Zur Arbeitsentlastung und zur eingehenden Erörterung von Sachfragen hat der Gemeinderat Ausschüsse und Beiräte gebildet. Sie bestehen jeweils aus dem Oberbürgermeister und weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Der Oberbürgermeister kann den Vorsitz in beschließenden Ausschüssen auf die Beigeordneten übertragen.

Durch die Hauptsatzung hat der Gemeinderat den beschließenden Ausschüssen bestimmte Aufgabengebiete und Entscheidungsbefugnisse übertragen. Diese Ausschüsse entscheiden die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten und beraten alle vom Gemeinderat zu fassenden Beschlüsse vor.

In Leonberg gibt es diese beschließenden Ausschüsse:
 

Sozial- und Kultusausschuss (S-Ausschuss)

 
Der S-Ausschuss befasst sich mit folgenden Aufgaben

  • Soziale Angelegenheiten
  • Soziale Aspekte der Stadtentwicklungsplanung
  • Kindergartenwesen
  • Schulwesen
  • Ausländerangelegenheiten
  • Jugendhilfeplanung /Sozialplanung soweit in der Zuständigkeit der Stadt
  • Förderung der Jugendarbeit
  • Weiterentwicklung der Jugendhilfe/Jugendarbeit
  • Sportpflege
  • Freizeitgestaltung
  • Kulturpflege
  • Vereinsförderung
  • Städtepartnerschaften
  • Gesundheitswesen
  • Planung, Bau, Endabrechnung, Unterhaltung und Betrieb aller städtischen Einrichtungen des Geschäftskreises im Rahmen des Haushaltsplanes

 

Mitglieder des S-Ausschusses

Informationen zu den Mitgliedern des V-Ausschusses und der Sitzeverteilung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

 


Planungsausschuss (P-Ausschuss)

 
Der P-Ausschuss befasst sich mit folgenden Aufgaben

  • Städteplanung
  • Wohnungs- und Siedlungswesen
  • Verkehrsplanung
  • Umwelt-, Natur-, und Landschaftsschutz im Rahmen der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
  • Öffentlicher Personennahverkehr im Rahmen der Bauleitplanung
  • Bestattungswesen
  • Gestaltung der Friedhöfe, Park- und Gartenanlagen
  • Landschaftspflege
  • Förderung der Landwirtschaft
  • Verwirklichung von Maßnahmen des Umweltschutzes
  • Bauhof, Werkstätten
  • Vertretung der Interessen der Stadt als Grundstückseigentümerin bei Umlegungen
  • Planung, Bau, Endabrechnung, Unterhaltung und Betrieb aller städtischen Einrichtungen des Geschäftskreises im Rahmen des Haushaltsplanes
  • Entscheidungen
    1. über die öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwürfen (Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs.2 BauGB)
    2. über alle baurechtlichen Angelegenheiten, bei denen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches das Einvernehmen oder die Zustimmung der Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde zu erklären ist, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister übertragen worden sind.
  • Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und Teilungsgenehmigungen gemäß § 15 BauGB
  • Planungsrechtliche Stellungnahme zur Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach dem BauGB im Wert von mehr als 60.000,- EUR
  • Erklärung über den Abschluss der Sanierung für einzelne Grundstücke (§ 163 BauGB)
  • Zustimmung zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung nach § 39 Abs.5 Landesbauordnung

 

Mitglieder des P-Ausschusses

Informationen zu den Mitgliedern des P-Ausschusses und der Sitzeverteilung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

 


Finanz- und Verwaltungsausschuss (V-Ausschuss)

  
Der V-Ausschuss befasst sich mit folgenden Aufgaben

  • Finanzen der Stadt, Haushaltsplanung
  • Eckdaten für Haushalts, Investitions- und Finanzplanung
  • Bildung von Eigenbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art (nur Vorberatung
  • Wirtschaftsförderung
  • Forstwirtschaft
  • Jagd- und Fischereipachten
  • Wahlen
  • Nachrichten und Pressewesen
  • Aufgaben der Ortspolizeibehörde sowie polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung und des Umweltschutzes; die gesetzlichen Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters auf dem Gebiet des Polizeiwesens bleiben unberührt
  • Verkehrswesen außerhalb der Verkehrsplanung; die gesetzlichen Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters auf dem Gebiet der Unteren Straßenverkehrsbehörde bleiben unberührt
  • Öffentlicher Personennahverkehr außerhalb der Bauleitplanung
  • Feuerlöschwesen
  • Marktwesen
  • Liegenschaften, Wohnungswesen
  • Allgemeine Personalangelegenheiten, Stellenplan
  • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • Planung, Bau, Endabrechnung, Unterhaltung und Betrieb aller städtischen Einrichtungen des Geschäftskreises im Rahmen des Haushaltsplanes
  • Angelegenheiten des Eigenbetriebs "Stadthalle Leonberg" (Betriebsausschusses des Eigenbetriebs)
  • Angelegenheiten des Eigenbetriebs "Stadtwerke Leonberg" (Betriebsausschusses des Eigenbetriebs)

 

Mitglieder des V-Ausschusses

Informationen zu den Mitgliedern des V-Ausschusses und der Sitzeverteilung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.