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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Sterbefallanzeigen

Bei einem Sterbefall sind folgende Personen in der genannten Reihenfolge zur Anzeige verpflichtet:

  1. jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  2. die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  3. andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben

Ausnahme: Wenn jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim verstirbt, muss der Träger der Einrichtung dies anzeigen.

Dies muss bis zum dritten Werktag, der auf den Tod folgt, geschehen (Hinweis: Samstag gilt nicht als Werktag).

DEUTSCHE BÜRGER

Hierfür sind immer folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • gültiger Personalausweis / Reisepass

Je nach Personenstand wird noch zusätzlich benötigt:

  • verheiratet:
    Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
  • verwitwet:
    Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
  • geschieden:
    Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen


Bei Deutschen, die früher eingebürgert wurden, wird die Einbürgerungsurkunde benötigt.

AUSLÄNDISCHE MITBÜRGER

  • internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung
  • Meldebescheinigung
  • Reisepass

 

Geburts-, Ehe und Sterbeurkunde bestellen

Eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Ereignisortes. Die Gebühr beträgt 12 Euro pro Urkunde.

Sie können die Urkunden beim Standesamt Leonberg online, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder persönlich bestellen.

Urkunden online bestellen

zur Online-Bestellung von Personenstandsurkunden


Der online-Antragsassistent führt Sie bequem und sicher durch den Antrag. Bitte halten Sie die erforderlichen Daten bereit. Ihr Antrag geht direkt beim Standesamt Leonberg zur Bearbeitung ein. Sie erhalten am Ende des Vorgangs eine Eingangsbestätigung sowie eine Übersicht Ihrer eingegebenen Daten.

Die Personenstandsurkunde wird Ihnen im Anschluss mit einer Rechnung - Gebühr 12 Euro je Urkunde - zugestellt.



Anforderung per Post, E-Mail oder Fax

Bei jeder schriftlichen Anforderung per Post, E-Mail oder Fax benötigen wir

  • Datum des Ereignisses (Geburts-, Eheschließungs- bzw. Sterbedatum)
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum der betroffenen Person
  • Adresse
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Die Personenstandsurkunde wird Ihnen im Anschluss mit einer Rechnung zugestellt.

Alternativ zur Online-Bestellung stellen wir Ihnen hier einen PDF-Antrag zur Bestellung von Personenstandsurkunden zur Verfügung, der ausgefüllt und ausgedruckt, aber nicht online übermittelt werden kann.

Beachten Sie bei allen schriftlichen Anforderungen bitte unsere Datenschutzhinweise.

Persönliche Anforderung von Urkunden

Bei einer persönlichen Anforderung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Sollte die Abholung durch eine andere Person erfolgen, benötigen wir eine Vollmacht der Urkundsperson und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Die anfallenden Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden. Im Standesamt Leonberg können Sie die Gebühren in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

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